Dienstag, 18. Oktober 2016

Michael Naßhan - Thema Schuldnerverzeichnis

Schuldnerverzeichnis

BGH, Beschluss vom 02.07.2009, Az: IX ZB 63/08

Im Verzeichnis nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind alle gegen Schuldner gerichtete Forderungen zu verzeichnen, die von Gläubigern geltend gemacht werden, auch wenn sie vom Schuldner bestritten werden.